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Studienreform mit Bachelor- und Masterstudiengängen


Im Wintersemester 2004/2005 werden an deutschen Hochschulen 1253 Bachelor- und 1308 Master-Studiengänge angeboten. Dies entspricht etwa 23 % der insgesamt angebotenen Studiengänge. Die gestufte Studiengangstruktur ermöglicht es den Studierenden, bereits nach drei bis vier Jahren mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem "Bachelor", die Hochschule zu verlassen. Die Studierenden können im Anschluss daran in einem ein- bis zweijährigen Masterstudiengang das erste Studium vertiefen, interdisziplinär erweitern oder sich spezialisieren. Sie können aber auch nach einer Phase der Berufstätigkeit für eine wissenschaftliche Weiterbildung an die Hochschule zurückkehren. Die starke Zunahme der gestuften Studiengänge ist Beleg für die Bemühungen der deutschen Hochschulen um eine grundlegende Studienreform und vor allem eine stärkere Internationalisierung.

Die in einer Reihe deutscher Zeitungen Ende Januar 2003 kolportierte Behauptung, deutsche Bachelor-Abschlüsse würden in Großbritannien generell nicht anerkannt, wurde und wird von der Hochschulrektorenkonferenz mit Nachdruck zurückgewiesen. Denn sie ist schlichtweg falsch. Aus einer gemeinsamen Erklärung der vier maßgeblichen britischen Organisationen vom 29. Januar 2003 geht hervor, dass sich Inhaber von Bachelor-Abschlüssen deutscher Hochschulen wie von Hochschulen aller Teilnahmeländer des Bologna-Prozesses um die Zulassung zu Masterprogrammen an britischen Hochschulen bewerben können.

UK NARIC antwortet der HRK...

Gemeinsame Erklärung der britischen Organisationen

Sämtliche Bachelor- und Master-Studiengänge lassen sich im Hochschulkompass der HRK recherchieren.

Seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zum Bakkalaureus-/Bachelor-Grad bzw. zu einem Magister-/Master-Grad führen. Die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge ist jedoch keineswegs eine Besonderheit der deutschen Hochschulreform. Eingebettet in den sogenannten europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt diese Reform der Studienstrukturen nachdrücklich und unterstützt den Reformprozess in vielfältiger Weise.

Studienreform und gestufte Studiengänge

Die Einführung der gestuften Studiengänge ist eines der Hauptziele, zu denen sich am 16.9.1999 29 europäische Bildungsminister in der Bologna-Deklaration bekannt haben. Dazu gehören ferner:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes Diploma Supplement ;
  • Einführung eines Studiensystems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen (undergraduate/graduate) stützt;
  • Leistungspunktesystem und Modularisierung;
  • Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit im Wege stehen;
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung. 

Die Umsetzung der nationalen Hochschulreformen hat durch die Bologna-Deklaration in unübersehbarer Weise zusätzlich Dynamik erhalten.

Die wichtigsten Beschlüsse und Empfehlungen zur Einführung gestufter Studiengänge

  • In den Jahren 1997 und 1998 versuchten die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz  mit einer Reihe von Beschlüssen, die Hochschulen und die Hochschulpolitik für gestufte Studiengänge zu gewinnen.
  • Mit der Novellierung der Hochschulrahmengesetzes 1998 stellte auch der Bundesgesetzgeber die Weichen in Richtung der gestuften Studiengänge. § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) eröffnete den Hochschulen die Möglichkeit, zur Erprobung Studiengänge einzurichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad beziehungsweise zu einem Master- oder Magistergrad führen. Die Hochschulgesetze der Länder sehen inzwischen überall ausdrücklich Bachelor- und Masterstudiengänge als Abschlussgrade vor.
  • Im Jahr 1999 folgten weitere Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 5. März 1999, in der Fassung vom 19. Dezember 2001). Diese sind im Oktober 2003 fortgeschrieben worden.
  • Bedeutende Konkretisierungen waren die "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen" (Beschluss der KMK vom 15.9.2000).
  • Mit der sechsten Novelle des HRG (2002) werden die Bachelor- und Masterstudiengänge in das Regelangebot der Hochschulen übernommen.

Strukturvorgaben

Mit den Strukturvorgaben hat die Kultusministerkonferenz einen strukturellen Rahmen für die neuen Studiengänge bestimmt. Demnach müssen die Bachelor-/Masterstudiengänge u.a.

  • modularisiert sein und mit einem Leistungspunktesystem versehen werden.
  • Beide Studiengänge müssen jeweils zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen.
  • Universitäten und Fachhochschulen können Bachelor- und Masterstudiengägne gleichermaßen anbieten.
  • Für den Bachelorabschluss sind in der Regel 180 - 240 ECTS-Punkte für den Masterabschluss 60 - 120 ECTS-Punkte nachzuweisen. Entsprechend internationalen Anforderungen werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte verlangt. 
  • Bachelorabschlüsse sehen eine Abschlussarbeit in einem Umfang von 6-12 ECTS-Punkten, Masterabschlüsse in einem Umfang von 15-30 ECTS-Punkten vor.
  • Unterschiedliche Profile der Studiengänge drücken sich in den Abschlussbezeichnungen aus.  In den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften werden in eher theorieorientierten Studiengänge die Grade Bachelor of Arts und Master of Arts vergeben, in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächergruppen die Grade Bachelor of Science und Master of Science. In den eher anwendungsorientierten Studiengängen der Ingenieurwissenschaften werden der Bachelor und Master of Engineering vergeben. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen auch Abschlussbezeichnungen verwendet werden, die von den geannten Bezeichnungen abweichen (Bsp. Master of Business Administration).
  • Der Bachelorstudiengang konzentriert sich auf die wissenschaftlichen Grundlagen eines Faches, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen.
  • Masterabschlüsse sind werden nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" differenziert. Die Hochschule legt das Profil fest, das dann in der Akkreditierung festgestellt wird.
  • Masterabschlüsse, die an Universitäten und Fachhochschulen erworben werden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen.
  • Qualität und Studierbarkeit werden in einem unabhängigen Akkreditierungsverfahren und in regelmäßigen Evaluationen überprüft und gesichert. Dabei vergeben regionale oder fachlich spezialisierte Akkreditierungsagenturen das Siegel des Akkreditierungsrates.

Quelle: "Hochschulrektorenkonferenz", Jan. 05, (www.hrk.de)



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